AdSense Specials
Muss ich AdSense- und YouTube-Einnahmen versteuern?
Wenn Du mit einem YouTube Kanal startest oder eine Webseite erstellst, denkst Du wahrscheinlich meistens noch nicht daran, damit Geld zu verdienen. Aber wenn die Seite oder der Kanal gut laufen, kommt oft das Thema der Monetarisierung ins Spiel. AdSense ist dazu eine gute und einfache Möglichkeit.
Es stellen sich jetzt einige Fragen:
- Was ist aber jetzt mit den Einnahmen?
- Muss ich darauf Steuern zahlen?
- Muss ich ein Gewerbe anmelden?
- Brauche ich eine Buchhaltung und einen Steuerberater?
- Wie ist das mit der Umsatzsteuer?
- Muss ich eine Rechnung an Google stellen?
Den Antworten auf diese Fragen wollen wir uns hier nähern.
Unternehmereigenschaft
Der erste Blick, um die Fragen zu beantworten, geht ins Umsatzsteuer Gesetz , in dem die Unternehmereigenschaften definiert werden. Wenn diese erfüllt sind, müssen die Einnahmen versteuert werden, d.h. Du musst eine Steuererklärung abgeben.
Einnahmen
Ja, diese möchte man erzielen. Das Gesetz spricht dann von der Einnahmeerzielungsabsicht. Du bekommst diese dann von Google auf Dein Bankkonto überwiesen und damit werden sie für Dich Einnahmen. Keine Regel ohne Ausnahme: Wenn Du nur Nebeneinkünfte bis zu 410 EUR pro Jahr hast, sind diese steuerfrei und Du brauchst keine Steuererklärung abgeben.
Selbstständige Tätigkeit
Wenn Du die Webseite oder den Kanal nicht im Auftrag anderer machst, bist Du selbstständig. Das ist auch unabhängig von der Rechtsform, egal ob Du das allein machst oder ob Ihr zu zweit seid. Dann ist das oft eine GbR. Aber die Antwort ist auch hier: Ja.
Nachhaltigkeit
Das bedeutet hier nicht, dass Deine Webseite besonders umweltfreundlich ist, sondern dass man nicht nur ganz kurz damit Geld verdienen möchte, sondern dass die Tätigkeit auf Dauer ausgerichtet ist. Da die Voraussetzungen für Webseiten und YouTube Kanal sehr hoch sind, bis man bei AdSense aufgenommen wird, ist es hier auch ein Ja.
Wenn Du jetzt dreimal ein klares JA hast, bist Du ein Unternehmer, bist Du dabei. Mit allen Vor- und Nachteilen.
Gewerbeanmeldung
Dass Du dann ein Gewerbe anmelden musst, ist im §14 Gewerbeordnung geregelt. Die Anmeldung machst Du in aller Regel bei Deiner Gemeinde und ist nicht sehr aufwendig. Die Gemeinde prüft die Anmeldung. Da es für Deine Tätigkeit als YouTuber oder Publisher keine Voraussetzungen gibt, bekommst Du den Gewerbeschein meist innerhalb weniger Tage.
Das Gewerbeamt informiert dann u.a. auch das Finanzamt darüber, dass Du die Tätigkeit aufgenommen hast.
Kleinunternehmer
Das Finanzamt wird sich dann bei Euch melden und Euch einen Fragebogen zuschicken. Die meisten von Euch werden als Kleinunternehmer starten. Dafür gibt es im Umsatzsteuer Gesetz §19 UstG die folgenden Umsatzgrenzen: Im laufenden Jahr 22.000 EUR (und im folgenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 EUR). Diese Regelung kannst Du dann in dem Fragebogen wählen. Sie hat den Vorteil, dass man keine Umsatzsteuer bezahlen muss und den Nachteil, dass man keine Vorsteuer abziehen kann.
Für die Buchhaltung und auch für den Umgang mit der Umsatzsteuer(siehe unten)ist die Kleinunternehmerregelung einfacher. Du kannst eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen, die Einnahmen und Betriebsausgaben auflistet und die Differenz ist dann der Gewinn, der versteuert werden muss. Zu den Betriebsausgaben gehören alle Aufwendungen, die Du für Deine Webseite oder Deinen Kanal hast. Beispiele sind Hosting- oder Serverkosten, Computer, Kamera und Video Equipment. Ggf. können teurere Anschaffungen über eine Abschreibung als Aufwand gebucht werden.
Steuern
Wenn Du Einnahmen und Gewinn erzielst, bezahlst Du in der Regel Steuern an den Staat, in Form des Finanzamts. Im Wesentlichen sind es drei Steuerarten: Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
Wichtig zu wissen
Gewinn = Einnahmen - Betriebsausgaben
Einkommensteuer
Für die Einkommensteuer musst Du einmal jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Der Gewinn, den Du durch AdSense erzielst, geht dann in das zu versteuernde Einkommen ein.
Umsatzsteuer
Für die Einnahmen durch AdSense müsst Ihr keine Umsatzsteuer bezahlen, da Googles Firmensitz in Irland ist und für diese Art der Einnahmen das Reverse Charge Verfahren gilt. Damit ist Google für die Umsatzsteuer zuständig.
Wer die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen will oder kann, braucht dann noch eine EU- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, muss ggf. eine Umsatzsteuer Voranmeldung abgeben und muss die Umsätze in einer sogenannte Zusammenfassende Meldung (ZM) regelmäßig melden. Außerdem muss er eine Rechnung erstellen und an Google übermitteln. Wie Du siehst, recht viele formale Hürden.
Als Kleinunternehmer hast Du diese Pflichten nicht. Als Beleg reicht Dir derZahlungsbeleg,den AdSense Dir im Zahlungsbereich zur Verfügung stellt.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird erst ab einem Gewinn von 24.500 EUR erhoben. Dann musst Du auch eine entsprechende Gewerbesteuererklärung abgeben.
Die Steuern und Buchhaltung für Eure Webseite oder Euren YouTube Kanal sind komplexe Themen. Deshalb hier zum Schluss noch mal der Hinweis: Bei Fragen und Problemen wendet Euch an Euren Steuerberater.
Wie immer freue ich mich über eine Rückmeldung und über Eure Anregungen! Meldet Euch einfach perE-Mail.